AGB

Allgemeines

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendungen auf Text, Musik, Bild- und Bewegtbild- und Videoproduktionen (im Folgenden, Material‘ genannt). Geliefertes Material bleibt stets das Eigentum von JoKu Consulting – Jonas Kuklinski. Es wird vorübergehend zur Ausübung der vertragsgemäß eingeräumten Nutzungsrechte überlassen.
Die Verwendung als Archivmaterial und jegliche weitere Nutzung – abweichend vom eigentlichen Projekt ist gesondert zu vereinbaren.
Die Lieferung des Materials und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt zu den nachstehenden Bedingungen.

Honorar Rechnungsstellung

Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren.
Honorare sind stets Nettohonorare ohne Mehrwertsteuer gemäß §19 UStG.
Das Honorar ist mit Abnahme des Materials oder nach Projektabschluss innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Abweichende Zahlungsfristen erfolgen ausschließlich nach individueller Absprache mit JoKu Consulting – Jonas Kuklinski und werden schriftlich im Angebot und / oder auf der Rechnung vermerkt. Äußerst sich der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Tagen nach Abgabe des Materials, so gilt die Abnahme als erfolgt.
Bei Projekten die einen zeitlichen Gesamtaufwand (Konzeption bis Fertigstellung) ab vier Wochen überschreiten, werden 30 % des im Angebot veranschlagten Gesamtbetrages nach Abnahme des Konzeptpapiers (z.B. Storyboard, Styleframes etc.) bzw. nach Abschluss der Konzeptphase fällig und weitere 30 % nach Abschluss der Dreharbeiten. Der restliche Betrag wird nach Abnahme der fertigen Fassung sofort nach Erstellung der „Restbetragsrechnung“ fällig. Dies gilt nur, sofern durch das Angebot keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
Für den Fall, dass aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Informationen des Auftraggebers der Arbeitsaufwand über der bei Auftragserteilung genannten Höhe liegt, behält sich JoKu Consulting – Jonas Kuklinski entsprechende Preisanpassungen vor.
Werden vom Auftraggeber kurz bevor oder während eines laufenden Projekts weitergehende Leistungen verlangt, die über den vereinbarten Auftrag hinausgehen, so werden diese gemäß ihrer Art und des Umfangs zusätzlich und in Absprache mit dem Auftraggeber berechnet.

Einräumung von Nutzungsrechten

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung bleiben alle gelieferten Waren, Bildrechte sowie sämtliches Produktionsmaterial Eigentum von JoKu Consulting – Jonas Kuklinski.
Für jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen ergänzend die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden die Rechte an dem gegenständlichen Material nur für den vereinbarten Zweck und Sprachraum zur einmaligen Nutzung eingeräumt. Jede weitere Nutzung oder sonstige Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von JoKu Consulting – Jonas Kuklinski gestattet. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert schriftlich vereinbarten werden.
Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung von JoKu Consulting – Jonas Kuklinski auch dann nicht übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens erfolgt (§ 34 Abs. 3 UrhG).
Die Weitergabe des Materials und die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte durch den Auftraggeber ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von JoKu Consulting – Jonas Kuklinski zulässig. Das Material darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Produktionsfirma nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet werden, insbesondere auch nicht in Onlinesystemen (Internet, Intranet, Mailsystemen etc.). Verfälschende oder sinnentstellende Veränderungen durch Hinzufügen oder Weglassen sind nicht gestattet. Das Material darf im Sinne des § 14 Urhebergesetz weder entstellt noch sonst beeinträchtigt werden.
Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zum einzelnen Wort- bzw. Bildbeitrag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zuordnung des Urheberbeitrags entnehmen lässt.
JoKu Consulting – Jonas Kuklinski untersagt die Vervielfältigung aller von JoKu Consulting – Jonas Kuklinski hergestellten Medien sowie die Unkenntlichmachung der Urheberschaft. Ausnahmen bedürfen immer der Schriftform.
JoKu Consulting – Jonas Kuklinski hat das ausdrückliche Recht, das erstellte Bild-, Video- und Tonmaterial in allen Medien zur Eigendarstellung zu nutzen. Ausnahmen bedürfen der Schriftform.

Fremdmaterial

Jedes vom Auftraggeber übersandte Dokument (Dateien) wird von den JoKu Consulting – Jonas Kuklinski als endgültige Fassung angesehen, solange nichts anders lautendes bekannt ist. Änderungen nach Projektbeginn oder nach Projektende sind möglicherweise mit zusätzlichen Kosten verbunden, welche nicht im Preisangebot enthalten sind.
Vertraulichkeit: Alle Ausgangsdokumente (Dateien), die der Auftraggeber JoKu Consulting – Jonas Kuklinski zur Verfügung stellt, sind als vertraulich anzusehen und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Insofern nichts anders lautend vereinbart, darf JoKu Consulting – Jonas Kuklinski jedoch einzelne Teile zu Bearbeitungszwecken an Dritte weitergeben. Die Subauftragnehmer sind ebenfalls ausdrücklich an diese Regelung gebunden.

Produktionsangebote

Der Auftraggeber kann sich von JoKu Consulting – Jonas Kuklinski ein unverbindliches Angebot erstellen lassen. Alle im Angebot gekennzeichnete „Festpreise“ werden garantiert. Die Preise staffeln sich ansonsten nach Art, Umfang und Komplexität des jeweiligen Projektes. Änderungen, zusätzliche Inhalte oder ähnliches während der Produktion oder nach Fertigstellung des Projektes bedeuten möglicherweise zusätzliche Kosten, die nicht im Angebot enthalten sind.
Sämtliche für einen Pitch erstellte Angebote gelten zunächst als unverbindlich. Erst nach Zusage des Auftraggebers werden alle Posten konkret recherchiert und ggf. angepasst. Die maximale Höhe der Abweichung zum Ursprungsangebot beträgt dabei 25 Prozent.
Sämtliche für einen Pitch oder im Vorfeld einer Auftragsbestätigung erstellten Konzeptpapiere, Präsentationen und die darin enthaltenen vorgestellten Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne eine Genehmigung von JoKu Consulting – Jonas Kuklinski verwendet oder an Dritte weitergegeben werden.
Anfallende GEMA-Gebühren / Lizenzierungskosten für verwendete Musikstücke sind vom Auftraggeber zu übernehmen. Bestehende Nutzungsrechte werden von JoKu Consulting – Jonas Kuklinski geklärt.

6 Haftung

Der Auftraggeber haftet für evtl. überlassenes Material bis zur unversehrten Rücklieferung an JoKu Consulting – Jonas Kuklinski. Der Auftraggeber trägt Kosten und Risiko für die Rücklieferung, wobei die Rücklieferung per Kurierunternehmen zu erfolgen hat.
Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe des Materials wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars fällig.
Bei einer über die vertraglich vereinbarte Nutzung hinausgehenden weitergehenden Nutzung des Materials durch den Auftraggeber haftet dieser für jeglichen aus der Nutzung entstehenden Schaden und stellt JoKu Consulting – Jonas Kuklinski von jeglicher in diesem Zusammenhang entstehenden Haftung frei.
Unterbleibt die Namensnennung von JoKu Consulting – Jonas Kuklinski nach § 13 UrhG oder verstößt der Auftraggeber gegen § 14 UrhG, so hat JoKu Consulting – Jonas Kuklinski Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Zuschlags von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar, sofern der Auftraggeber nicht einen geringeren Schaden nachweist.
Für den Fall, dass JoKu Consulting – Jonas Kuklinski durch höhere Gewalt an der fristgerechten Durchführung des beauftragten Projektes gehindert wird, muss er den Auftraggeber schnellstmöglich davon in Kenntnis setzen. Tritt ein Ereignis höherer Gewalt ein, dürfen die Produktionsfirma und der Auftraggeber gleichermaßen sofort vom Projekt zurücktreten, wobei der Auftraggeber die Produktionsfirma für die bereits geleistete Arbeit vollständig bezahlen muss. Soweit möglich, hilft JoKu Consulting – Jonas Kuklinski dem Auftraggeber bei der Auswahl eines geeigneten Ersatz-Auftragnehmers. Als höhere Gewalt gelten Streiks, Aussperrungen, Arbeitskampfhandlungen, zivile Unruhen, Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, örtliche Stromausfälle, irreversibles Versagen von Computer- und Telekommunikationstechnik, Unfälle, Erkrankungen, sowie jede andere hinderliche Situation, die nicht aus einem vorsätzlichen oder nachlässigen Verhalten von JoKu Consulting – Jonas Kuklinski resultiert und eine ordnungsgemäße und fristgemäße Ausführung des beauftragten Projektes unmöglich macht.
JoKu Consulting – Jonas Kuklinski übernimmt keine Haftung bei Aufträgen unter Extrembedingungen (Outdoordreh, Expeditionsdokumentation usw.) für den Verlust (durch Witterung, physische oder höhere Gewalt) des Filmmaterials. Sofern die Dreharbeiten aus Gründen, die JoKu Consulting – Jonas Kuklinski nicht zu verantworten hat, (Schneelage, Lawinensituation, Verletzung von Expeditionsmitgliedern usw.) abgebrochen werden, ist das volle Honorar zu zahlen. Für Schäden, die durch einen frühzeitigen Drehabbruch entstanden sind, übernimmt die JoKu Consulting – Jonas Kuklinski keinerlei Haftung.
JoKu Consulting – Jonas Kuklinski haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder nachweislichen Vorsatz entstanden sind, jedoch maximal in Höhe des Auftragswertes.
Für Mängel, die auf Versäumnissen des Auftraggebers bzw. auf unvollständigen, unrichtigen oder unleserlichen Vorlagen beruhen, haftet JoKu Consulting – Jonas Kuklinski nicht.

Gewährleistung

Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Erfolg geschuldet wird (Werkvertrag), gilt hinsichtlich der Gewährleistung: Sofern das gelieferte Material mangelhaft ist, kann der Auftraggeber zunächst nur eine Nachbesserung verlangen. Der Mangel ist innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Sendung telefonisch und nach weiteren drei Werktagen schriftlich mitzuteilen; bei technischen und sonstigen verdeckten Mängeln innerhalb von zehn Tagen ab Entdeckung in schriftlicher Form. Soweit eine Nachbesserung nicht möglich oder kostenmäßig unverhältnismäßig ist, kann der Auftraggeber nur das Honorar hinsichtlich des jeweilig mangelhaften Beitrags mindern oder vom einzelnen Auftrag zurücktreten, weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die gleichen Regelungen gelten, wenn ein Nutzungsrecht an einem bereits erstellten Beitrag eingeräumt wird (Kaufvertrag). Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Dienst geschuldet wird (Dienstvertrag), ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.
Der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, zivil-und strafrechtliche Verantwortung für die Veröffentlichung von Beiträgen. JoKu Consulting – Jonas Kuklinski übernimmt daher ohne weitere Abrede keine Gewähr für die Rechte Dritter wegen einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber, wenn diese Dritten in veröffentlichten Beiträgen erwähnt oder abgebildet werden, weiterhin auch keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr für deren Persönlichkeits-, Marken-, Urheberrechts und Eigentumsrechte sowie sonstige Ansprüche infolge einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber. Für die Klärung solcher Rechte ist regelmäßig der Auftraggeber verantwortlich; der Auftraggeber muss die eventuellen Kosten einer rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit einer Veröffentlichung tragen. Sofern zwischen der Produktionsfirma und dem Auftraggeber streitig ist, ob eine Gewähr für bestimmte Rechte Dritter übernommen wurde oder was als bestimmungsmäßige Eigenschaft des Materials und zulässiger Verwendungszweck vereinbart wurde, ist der Auftraggeber beweispflichtig für den Inhalt der Abreden. Diese sind stets schriftlich zu treffen. Soweit Dritte bzw. staatliche Einrichtungen im In- und Ausland wegen der Verwendung des Materials durch den Auftraggeber Ansprüche erheben oder presse-und strafrechtliche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, hat der Auftraggeber den Journalisten von allen damit verbundenen Kosten freizustellen, es sei denn, den Journalisten trifft die Haftung gegenüber dem Auftraggeber nach den vorstehenden Absätzen. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Rechte am Beitrag an Dritte überträgt.
JoKu Consulting – Jonas Kuklinski haftet nicht für Schäden, die beim Auftraggeber im Zusammenhang mit der Nutzung der von JoKu Consulting – Jonas Kuklinski angelieferten Dateien eintreten, sei dies durch Computerviren in oder an E-Mails oder vergleichbaren Übermittlungen oder diesen beigefügten Anhängen, in oder in Verbindung mit angelieferten Datenträgern oder aus/in an Anlagen des Auftraggebers angeschlossenen Geräten von JoKu Consulting – Jonas Kuklinski. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Computer-und sonstigen Digitalsysteme durch Virenschutzprogramme und weitere branchenübliche Maßnahmen zu schützen und diese Schutzsysteme jeweils auf dem neuesten Stand zu halten, soweit dies technisch umsetzbar und zumutbar ist.
Reklamationen müssen vom Auftraggeber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Lieferung geltend gemacht werden, andernfalls gilt die Leistung als akzeptiert. JoKu Consulting – Jonas Kuklinski ist nach eigener Wahl zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung berechtigt. Nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung ist der Auftraggeber berechtigt, eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

Schlussbestimmung

Für die Lieferung ist Erfüllungsort der Sitz des Auftraggebers, für die Rücklieferung von JoKu Consulting – Jonas Kuklinski.
Als Gerichtsstand wird Augsburg vereinbart.
Zur Anwendung kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder ihre Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine einvernehmliche Regelung, die der ursprünglichen Absicht der Vertragsparteien wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für eventuelle Lücken dieser Geschäftsbedingungen.